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Was tun als KMU mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz?

Finden Sie heraus, ob Ihr KMU betroffen ist
und welche Maßnahmen Sie bis 28. Juni 2025 ergreifen sollten!

Das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Wir bieten Ihrem KMU einen kostenlosen Schnellcheck an, um herauszufinden, ob und welchen Handlungsbedarf Ihre Website hat. Unsere Expert:innen werfen einen Blick auf Ihre Seite und antworten persönlich und direkt, auf was sie achten sollten.

Kostenloser Schnellcheck

Ein Formular, so einfach und praktisch wie dieser Website-Check auf Barrierefreiheit! Sie erhalten innerhalb weniger Werktage eine persönliche Einschätzung per E-Mail, ob und wie Ihr KMU vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist.

Was bedeutet barrierefrei zu sein?

Ihre Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (gemäß WCAG-Richtlinien). Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet beispielsweise, dass Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal (z. B. schriftlich und akustisch) bereitgestellt werden müssen. (WKO.at)

Muss meine Website barrierefrei sein, auch wenn ich nicht vom Gesetz betroffen bin?

Ja – zumindest, wenn Sie sich einen Wettbewerbsvorteil sichern möchten. Barrierefreiheit sorgt nicht nur für Inklusion, sondern verbessert auch für alle Nutzer:innen das Erlebnis auf Ihrer Website. Eine zugängliche, benutzerfreundliche Seite bleibt positiv in Erinnerung, stärkt Ihre Markenwahrnehmung und verbessert Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Kurz: Barrierefreiheit zahlt sich aus – auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.

Ab wann bin ich vom Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:

  • mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen

  • oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreichen

Mit interaktiven Funktionen wie beispielsweise Online-Shops, Terminbuchungssysteme und anderen digitalen Dienstleistungen wie Abos oder Buchungen.

(Quelle: WKO.at)

Wer prüft meine Website auf Barrierefreiheit?

In Österreich ist ab dem 28. Juni 2025 laut Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) insbesondere das Sozialministeriumservice für die Marktüberwachung zuständig. Zusätzlich können Verbraucherorganisationen (z. B. VKI) bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit rechtlich vorgehen. Die Prüfungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Wo fange ich mit digitaler Barrierefreiheit an?

Genau hier. Wir holen Sie und Ihr KMU dort ab, wo Sie mit Ihrer Website aktuell stehen. Unser kostenloser Schnellcheck ist der ideale erste Schritt, um Klarheit zu schaffen: Sie erfahren, ob Ihre Website betroffen ist – und wenn ja, wo es am meisten Sinn macht, anzusetzen. Darüber hinaus begleiten wir Sie auf Wunsch mit fundierten Analysen und praxisnahen Workshops auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit.

Jetzt informieren und den ersten Schritt machen!